Die Unterschiede zwischen der WEG-Verwaltung und der
Sondereigentumsverwaltung sind erheblich. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei der WEG-Verwaltung wird
jedoch das gemeinschaftliche
Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut.
Für die Verwaltung von Wohnungseigentum gilt das
Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Danach umfasst das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer das Grundstück
sowie die Teile,
Anlagen und Einrichtungen des
Gebäudes, die kein
Sondereigentum (Eigentumswohnungen) oder kein Eigentum eines Dritten sind.
Kontaktieren Sie mich, damit wir genauer über ihr Anliegen sprechen können: