WEG-Verwaltung

Die Unterschiede zwischen der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung sind erheblich. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei der WEG-Verwaltung wird jedoch das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut.

Für die Verwaltung von Wohnungseigentum gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Danach umfasst das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnungen) oder kein Eigentum eines Dritten sind.

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